Hinweise
Allgemeine Vorgaben & Hinweise
Pflege der Gemeinschaftswege
Die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftswege obliegt den Pächtern der angrenzenden Parzellen bis zur Mitte des Weges. Dazu gehört auch das Beseitigen von Unkräutern auf den Wegen.
Kein unrechtmäßiges Betreten von fremden Parzellen
Das Betreten fremder Parzellen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Pächters erlaubt und ansonsten nur autorisierten Funktionsträgern (Vorstand, Obleute) des KGV Kriegsopfer Bockenheim e.V. gestattet, wenn besondere Anlässe vorliegen. Jedes unrechtmäßige Betreten einer fremden Parzelle ist verboten.
Einhalten von Ruhezeiten
Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr werktags und an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Bauliche Veränderungen
Alle baulichen Veränderungen müssen vom Vorstand genehmigt werden.
Gemeinschaftsarbeit
Des Weiteren sind die Mitglieder zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen die Stunden finanziell abgegolten werden.
Satzung & Gartenordnung
Alle Mitglieder erhalten ein Exemplar der aktuellen Satzung in Papierform, die gegen Unterschrift beim Obmann oder in der Geschäftsstelle abgeholt werden kann.
Die aktuelle Gartenordnung wird ebenfalls in Papierform bereitgestellt.
Fachberatung
Bitte beachten Sie die regelmäßigen E-Mails und Aushänge des Fachberaters.
Aktuelle Adressen
Es ist wichtig, dass Sie uns immer Ihre aktuelle Anschrift wie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen mitteilen. Beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.
Kostenlose Seminare der Stadtgruppe
Besuchen Sie auch die Webseite der Stadtgruppe. Es finden regelmäßig interessante Seminare für Fachberater und interessierte Gartenfreunde statt.
Verbotene Pflanzen im Kleingarten
Nadelbäume, Laubbäume und Sträucher
Zeder
Lärchen
Tannen
Eiben
Erle
Esche
Birke
Buche
Weide
Wacholder
Scheinzypressen
Lebensbäume
Kastanie
Walnuss
Mammutbäume
Affenschwanzbäume
Ginkgo
Pappel
Deck- und Blütensträucher
Goldregen
Hasel
Zierapfel
Hartriegel
Zierkirsche
Erbsenstrauch
Essigbaum
Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheitserreger:
Felsenbirne für Feuerbrand
Scheinquitte für Feuerbrand
Zwergmispel (Cotoneaster) für Feuerbrand
Weidenblättrige Mandelbäumchen für Feuerbrand
Wacholder für Birnengitterrost
Weymouthskiefer für Weidenbohrer
Süßkirsche für Spitzendürre (Monilia)
Johannisbeeren, Säulen- und Blasenschorf für Feuerbrand
Zierkirsche für Feuerbrand
Essigbaum für Scharka-Virus
Zierpflaume für Feuerbrand
Buchsbaum für Buchsbaumzünsler
Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind
inkl. Herkulesstaude, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise schnell, sind schwer zu entfernen und breiten sich unkontrolliert aus. Siehe hierzu die Seite zum Japanischen Staudenknöterich:
Riesenspringkraut/Herkulesstaude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum)
Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan
Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen
Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) Himalaya
Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika
Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika
Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika
Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien
Franzosenkraut/Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika
Hornfrüchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder
Essigbaum (Rhus typhina) Nordamerika